KLAUS PETER KERN

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 Die WAI - Checkpunkte (WCAG 1.0)

Die "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte" sind Empfehlungen des W3C. Diese Organisation regelt die technischen Richtlinien im Internet. So auch für barrierefreie Internetseiten.
Jedem Checkpunkt dieser Richtlinie wurde eine Prioritätsstufe zugeordnet, abhängig von seinem Einfluss auf die Zugänglichkeit:

[Priorität 1]
  Dieser Checkpunkt muss erfüllt sein, andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen unmöglich sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen.

[Priorität 2]
  Dieser Checkpunkt sollte erfüllt sein, andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen schwierig sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen.

[Priorität 3]
  Dieser Checkpunkt kann erfüllt sein, andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen etwas schwierig sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen.

Barrierefrei nach WCAG 2.0

Da die Regeln des WCAG 1.0 bereits vom 5.Mai 1999 sind wurde es Zeit neue Regeln zu erstellen, die sich auch nach den neuen technischen Gegebenheiten richten. Das WCAG 2.0 ist nun neu durchstrukturiert und wurde am 11. Dezember 2008 offiziell freigegeben.
Die WCAG 2.0 sind so konzipiert, dass sie sich auch in Zukunft an die veränderten Techniken im Internet anwenden lassen.
Die deutsche Übersetzung wurde am 29.Oktober 2009 freigegeben.

Aus dem Inhalt:
"... Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.0 definieren, wie man Webinhalte für Menschen mit Behinderungen barrierefreier gestalten kann. Barrierefreiheit umfasst ein weites Feld an Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver, Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen. Obwohl diese Richtlinien ein weites Feld von Problemen abdecken, können sie nicht die Bedürfnisse von Menschen mit allen Arten, Ausprägungen und Kombinationen von Behinderungen adressieren. Diese Richtlinien machen Webinhalte außerdem besser nutzbar für ältere Personen mit sich altersbedingt ändernden Fähigkeiten und verbessern häufig die Gebrauchstauglichkeit für Benutzer im Allgemeinen...

... Beachten Sie, dass sogar Inhalte mit der höchsten Konformitätsstufe (AAA) nicht für Menschen mit allen Arten, Ausprägungen oder Kombinationen von Behinderungen barrierefrei sind. Dies gilt insbesondere in den Bereichen der kognitiven, Sprach- und Lernbehinderungen...

... sowohl den kompletten Bereich der Techniken inklusive der empfohlenen Techniken in Betracht zu ziehen, als auch relevante Ratschläge zu aktuellen Best-Practice-Methoden zu suchen um sicherzustellen, dass der Webinhalt für diese Gruppe so weit wie möglich barrierefrei ist..."